Ambulante Pflege, DRK, Wohlfahrtsverband, Augentropfen, Hausbesuch, Patient, Pflegedienst, Pfleger, PflegerinFoto: A. Zelck / DRK e.V.

Ambulanter Pflegedienst

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Der ambulante Pflegedienst des Bayerischen Roten Kreuzes sorgt dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Daniela Beck

Telefon: (09161) 8877-77

Telefax: (09161) 8877-78

Kontaktformular

An der Bleiche 1

91413 Neustadt a.d. Aisch

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

    • chronisch Kranke
    • kurzzeitig Erkrankte
    • behinderte Menschen
    • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
    • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben

    Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

    • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
    • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
    • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
    • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
    • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 

    Wo kann ich mehr erfahren?

    Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten. Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.
    Quelle: Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

    Die Leistungen der Pflegeversicherung

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
    • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
    • Hautpflege, Haarpflege
    • Aus- und Ankleiden
    • Mobilisation, Bett richten
    • Mundpflege, Rasur
    • Lagerung, Krankenbeobachtung
    • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

      Behandlungspflege

      Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
      • Injektionen
      • Verbände
      • Katheter legen und wechseln
      • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
      • Dekubitus-Versorgung
      • Augentropfen verabreichen
      • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
      • Absaugen
      • Stoma-Versorgung
      • Einläufe
      • Enterale Ernährung über PEG Sonde
      • Parenterale Ernährung über Port

        Verhinderungspflege

        Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
        Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details hierzu erhalten Sie bei unserer Ansprechpartnerin. 
        Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

        Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

        Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
        • aus dem Krankenhaus entlassen werden
        • aber noch nicht rehafähig sind
        • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben
        Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
        • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
        • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
        • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI

        Wünschen Sie weitere Informationen oder eine persönliche Beratung?

        Zögern Sie nicht und nehmen Sie bitte mit unserer Ansprechpartnerin Kontakt auf - die Kontaktdaten finden Sie oben rechts auf dieser Seite.