Erste-Hilfe-Fortbildung für betriebliche Ersthelfer
Die Erste-Hilfe-Fortbildung dient der regelmäßigen Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer und dauert 9 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten.) Die Fortbildung soll gemäß den Vorgaben innerhalb von 2 Jahren nach erfolgter Erste Hilfe Ausbildung durchgeführt werden. Eine Teilnahme an der Erste-Hilfe-Fortbildung ersetzt nicht die vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausbildung, welche als Grundausbildung zu betrachten ist. Die Fortbildung wird nach den Grundlagen der Unfallverhütungsvorschrift und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt. Es werden hierbei die bereits vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung neuer Lehrinhalte der Aus- und Fortbildungsprogramme aufgefrischt.

Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.
In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständigen Berufsgenossenschaften bzw. Unfallversicherungsträger übernommen.
Eine Kostenübernahme ist im Vorfeld auf jeden Fall bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB), bei der Landesunfallkasse Bayern (LUK) und ab dem 01.11.2017 auch bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu beantragen!
Formulare
Termine und Anmeldung
Zu den Terminen und zur Anmeldung gelangen Sie >>> hier!
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Zögern Sie nicht und nehmen Sie bitte mit unserem Ansprechpartner Kontakt auf - die Kontaktdaten finden Sie oben rechts auf dieser Seite.