Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfer
Die Erste-Hilfe-Ausbildung richtet sich an Mitarbeiter im Unternehmen, die sich zu betrieblichen Ersthelfern ausbilden lassen wollen oder gemäß der gesetzlichen Grundlage, dazu verpflichtet sind. Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer dauert 9 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten) und findet nach den Grundlagen der Unfallverhütungsvorschrift und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung statt.

Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.
In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständigen Berufsgenossenschaften bzw. Unfallversicherungsträger übernommen.
Eine Kostenübernahme ist im Vorfeld auf jeden Fall bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB), bei der Landesunfallkasse Bayern (LUK) und ab dem 01.11.2017 auch bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu beantragen!
Formulare
Termine und Anmeldung
Zu den Terminen und zur Anmeldung gelangen Sie >>> hier!
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Zögern Sie nicht und nehmen Sie bitte mit unserem Ansprechpartner Kontakt auf - die Kontaktdaten finden Sie oben rechts auf dieser Seite.